Empfehlen lohnt sich!
(gültig ab 01.09.2026)
Du kennst jemanden, der aktuell auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung ist oder zu dem eine unserer offenen Stellen passen könnte?
Dann empfiehl uns deine Kontakte!
So funktioniert’s:
Du empfiehlst uns eine geeignete Person aus deinem persönlichen Netzwerk.
Wenn daraus eine Anstellung entsteht und die Person ihre Probezeit erfolgreich besteht, erhältst du als Dankeschön CHF 500.– brutto.
Pro Kalenderjahr kannst du von bis zu 5 erfolgreichen Empfehlungen profitieren – also bis zu CHF 2’500.–.
Gute Leute kennen gute Leute – empfehle uns weiter und profitiere davon!
Weitere Infos findest du in den Teilnahmebestimmungen.
Bei Fragen zum Empfehlungsprogramm kontaktiere uns jederzeit gerne via +41 79 792 53 51
Bestimmungen
1. Ziel des Programms
Mit dem Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm belohnen wir Mitarbeitende für die Empfehlung geeigneter Personen aus ihrem persönlichen Netzwerk.
2. Empfehlungsprämie
Für eine erfolgreiche Empfehlung wird eine Prämie von CHF 500.– brutto ausbezahlt. Die Prämie wird über die Lohnabrechnung abgerechnet und unterliegt den gesetzlichen Sozialversicherungsabzügen.
3. Voraussetzungen für die Auszahlung
Die Empfehlungsprämie wird ausbezahlt, wenn:
- die empfohlene Person aufgrund der Empfehlung bei uns angestellt wird;
- die Empfehlung vor einer Bewerbung oder anderweitigen Kontaktaufnahme der empfohlenen Person mit uns erfolgt;
- die empfohlene Person die vereinbarte Probezeit erfolgreich besteht.
4. Prüfung und Auswahl der Empfehlung
Jede Empfehlung wird durch uns geprüft. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine empfohlene Person einem Kunden vorgestellt oder für einen Einsatz berücksichtigt wird.
Wir behalten uns vor, eine Empfehlung nicht weiterzuverfolgen, wenn wir aufgrund des Profils, der Qualifikationen, der Verfügbarkeit oder anderer relevanter Kriterien zum Schluss kommen, dass die Person nicht zu unseren Anforderungen oder zu einem konkreten Einsatz passt.
Eine Empfehlungsprämie entsteht ausschliesslich, wenn die empfohlene Person aufgrund der Empfehlung bei uns angestellt wird und die weiteren Voraussetzungen gemäss diesen Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
5. Begrenzung der Empfehlungsprämien
Pro Mitarbeitende/r können pro Kalenderjahr maximal 5 Empfehlungsprämien ausbezahlt werden.
Damit ist die Auszahlung auf maximal CHF 2’500.– brutto pro Kalenderjahr begrenzt.
Werden mehr als 5 Personen erfolgreich empfohlen, besteht für weitere Empfehlungen im betreffenden Kalenderjahr kein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie.
6. Keine Doppel- oder Mehrfachprämien
Für eine Person kann nur eine Empfehlungsprämie ausbezahlt werden. Bei mehreren Empfehlungen gilt die zuerst bei uns eingegangene gültige Empfehlung.
7. Keine Prämie für bereits bekannte Kandidaten
Kein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie besteht, wenn die empfohlene Person bereits bei uns registriert ist, sich bereits beworben hat, sich bereits in einem Bewerbungsprozess befindet oder anderweitig bereits mit uns in Kontakt steht.
8. Persönliche Empfehlungen
Das Empfehlungsprogramm ist für gelegentliche Empfehlungen aus dem persönlichen Netzwerk bestimmt. Es dient nicht der systematischen oder gewerbsmässigen Personalvermittlung.
9. Keine aktive Abwerbung im Einsatzbetrieb
Mitarbeitende dürfen im Rahmen des Empfehlungsprogramms keine Personen bei Kunden bzw. Einsatzbetrieben aktiv abwerben oder gezielt zur Bewerbung bei uns auffordern.
10. Missbräuchliche Nutzung
Bei missbräuchlicher, systematischer oder gewerbsmässiger Nutzung des Empfehlungsprogramms kann die Auszahlung einer Empfehlungsprämie abgelehnt werden.
11. Auszahlung
Die Empfehlungsprämie wird nach erfolgreich bestandener Probezeit mit einer regulären Lohnabrechnung ausbezahlt.
12. Gültigkeit und keine rückwirkende Anwendung
Das Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm gilt ab dem 01.09.2026.
Empfehlungen, Anstellungen oder Vermittlungen, die vor dem Einführungsdatum erfolgt sind, werden nicht rückwirkend berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf eine Empfehlungsprämie.
13. Änderungen des Programms
Das Unternehmen behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit anzupassen, zu pausieren oder zu beenden. Für bereits eingereichte Empfehlungen, welche die zum Zeitpunkt der Empfehlung geltenden Voraussetzungen erfüllen, bleibt der Anspruch bestehen.